Nach Ablauf der Mindestmietlaufzeit verlängert sich die Miete jeweils um einen Monat, sofern die Miete nicht mindestens 4 Wochen vor Ende des jeweiligen Mietmonats gekündigt wird. Die Monatsrate bleibt dabei unverändert.
Nach Ablauf der Mindestmietlaufzeit verlängert sich die Miete jeweils um einen Monat, sofern die Miete nicht mindestens 4 Wochen vor Ende des jeweiligen Mietmonats gekündigt wird. Die Monatsrate bleibt dabei unverändert.